Berlin, 16. Dezember 2022. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellte für die orale antivirale COVID-19-Therapie Paxlovid in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2022 einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen fest.1 Der Zusatznutzen bezieht sich auf die Behandlung von Erwachsenen mit COVID-19, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln, gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie „Therapie nach ärztlicher Maßgabe“. Dies gilt unabhängig vom Impfstatus. Die Nutzenbewertung basiert auf den Daten der Zulassungsstudie EPIC-HR (Hochrisiko). Paxlovid ist damit die erste und bislang einzige orale, antivirale Therapie zum Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen, bei der der G-BA einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen sieht.2 Diese Klassifizierung ist selten: Nur circa 20 Prozent aller Nutzenbewertungen seit Einführung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) erhalten einen beträchtlichen oder erheblichen Zusatznutzen.3
„Wir begrüßen die Entscheidung des G-BA über den Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Paxlovid. Dies unterstreicht erneut den medizinischen Nutzen von Paxlovid für vulnerable Patient:innen“, erklärte Dr. med. Christian Lenz, Antivirals and Vaccines Medical Lead bei Pfizer in Deutschland. „Wir freuen uns besonders darüber, dass der Anhaltspunkt für den beträchtlichen Zusatznutzen für die gesamte Patient:innen-population unabhängig vom Impfstatus ausgesprochen wurde.”
Paxlovid, die Wirkstoffkombination aus Nirmatrelvir und Ritonavir, ist seit dem 28. Januar 2022 in der EU zur Behandlung von COVID-19 bei Erwachsenen zugelassen, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen und ein erhöhtes Risiko haben, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln, unabhängig von ihrem Impfstatus.4,5 Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt kann nach patient:innenindividueller Abwägung und nach Maßgabe der Empfehlungen der Fachgesellschaften Paxlovid verschreiben. Durch das seit Mitte August geltende Dispensierrecht können Ärzt:innen, die hausärztlich oder im Krankenhaus zur ambulanten Notfallbehandlung tätig sind, Paxlovid entweder direkt an vulnerable Patient:innen abgeben oder zur Abgabe über Apotheken verordnen.6
Welche Patient:innen besitzen ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf?
Die Fachinformation aber auch das Robert Koch-Institut (RKI) definieren klar die Risikofaktoren für ein schweren COVID-19-Verlauf: So etwa ein Alter von über 60 Jahren unabhängig von Begleiterkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren unabhängig vom Alter: Übergewicht (BMI >30), Diabetes, kardiovaskuläre Grunderkrankungen, chronische Nieren- und Lungenerkrankungen einschließlich Asthma oder aktuelles Rauchen, eine immunsuppressive Erkrankung oder Therapie oder eine aktive Krebserkrankung; neben diesen gibt es weitere Risikofaktoren.7,8
Auch Real-World-Daten bestätigen Nutzen von Paxlovid
Die Ergebnisse der Zulassungsstudie EPIC-HR zeigen für Paxlovid im Vergleich zum Placebo-Kontrollarm eine Reduktion des Risikos einer COVID-19-assoziierten Krankenhauseinweisung oder eines Todes jeglicher Ursache um 88 Prozent, wenn die Behandlung innerhalb von fünf Tagen nach Symptombeginn begonnen wird (89 Prozent bei Behandlungsbeginn innerhalb von drei Tagen).9 Zusätzlich zur Reduktion der Viruslast zeigen darüber hinaus gehende Studienergebnisse eine Wirksamkeit bei verschiedenen SARS-CoV-2-Varianten, inklusive der aktuell in Deutschland vorherrschenden Omikron-Varianten.10,11,12
Aktuelle Daten aus verschiedenen Versorgungsstudien, sog. Real-World-Daten, bestätigen die Wirksamkeit von Paxlovid auch in der praktischen Anwendung. Bei Patient:innen ab 65 Jahren mit der Medikation war die Hospitalisierungs- und Sterberate aufgrund von COVID-19 um 75 Prozent geringer als bei Patient:innen ohne Paxlovid-Therapie.13 Bei geimpften Patient:innen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf konnte ebenfalls eine Reduktion des Risikos für Notaufnahmeaufenthalte, Hospitalisierungen und Tod um 45 Prozent gezeigt werden.14
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Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Nirmatrelvir/Ritonavir (COVID-19) vom 15. Dezember 2022. Online verfügbar unter https://www.g-ba.de/downloads/39-261-5772/2022-12-15_AM-RL-XII_Nirmatrelvir-Ritonavir_D-835.pdf (abgerufen am 15.12.2022)
- Gemeinsamer Bundesausschuss. Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses. Online verfügbar unter https://www.g-ba.de/beschluesse/ (abgerufen am 15.12.2022)
- Gemeinsamer Bundesausschuss. Zusatznutzen neuer Arzneimittel – Kategorien. Online verfügbar unter https://www.g-ba.de/themen/arzneimittel/arzneimittel-richtlinie-anlagen/nutzenbewertung-35a/zusatznutzen/. (abgerufen am 15.12.2022)
- Fachinformation Paxlovid, Stand Oktober 2022
- COVRIIN. Fachgruppe COVRIIN beim Robert Koch-Institut. Antivirale Therapie in der Frühphase einer SARS-CoV-2-Infektionbei Patienten mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19 (bei asymptomatischen Patienten oder Patienten mit milder COVID-19). Bewertung durch die Fachgruppe COVRIIN beim Robert Koch-Institut. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/COVRIIN_Dok/Antivirale_Therapie_Fruehphase.pdf?__blob=publicationFile. (abgerufen am 15.12.2022)
- BAnz AT 17.08.2022 B5
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Informationen zu Paxlovid. https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimittelinformationen/covid-19-arzneimittel.html. (abgerufen am 15.12.2022)
- Robert Koch-Institut. Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19. Online verfügbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html?nn=13490888#doc13776792bodyText15. (abgerufen am 15.12.2022)
- Hammond J et al. Oral Nirmatrelvir for High-Risk, Nonhospitalized Adults with Covid-19. N Engl J Med 2022; 386:1397-1408, https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/nejmoa2118542. (abgerufen am 15.12.2022)
- Takashita E et al. Efficacy of Antibodies and Antiviral Drugs against Omicron BA.2.12.1, BA.4, and BA.5 Subvariants. N Engl J Med 2022; 387:468-470, https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMc2207519. (abgerufen am 15.12.2022)
- Robert Koch-Institut. Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). Online verfügbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-12-08.pdf?__blob=publicationFile. (abgerufen am 15.12.2022)
- Imai M et al. Efficacy of Antiviral Agents against Omicron Subvariants BQ.1.1 and XBB. N Engl J Med 2022; Correspondence. 2022 Dec 07. https://www.nejm.org/doi/10.1056/NEJMc2214302 (abgerufen am 15.12.2022)
- Arbel R et al. Nirmatrelvir Use and Severe Covid-19 Outcomes during the Omicron Surge. N Engl J Med 2022; 387:790-798, https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2204919. (abgerufen am 15.12.2022)
- Ganatra S et al. Oral Nirmatrelvir and Ritonavir in Non-hospitalized Vaccinated Patients with Covid-19. Clin Infect Dis. 2022 Aug 20. Online ahead of print, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/35986628/. (abgerufen am 15.12.2022)
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